Wie oft kommt die Kaminfachkraft bei Einzelöfen?
Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung. Sie ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen.
Rauch- und Abgasführungen von Einzelöfen (wie Kachelofen, Kaminofen, Ölofen, Pelletsofen, usw.) sind pro Jahr wie folgt zu reinigen bzw. zu überprüfen:
- Gasfeuerung: 1x pro Jahr
- Pelletsfeuerung 2x pro Jahr
- Ölfeuerung 3x pro Jahr
- Holzfeuerung 4x pro Jahr
Der Einzelofen kann dabei vom Betreiber selbst gereinigt werden oder auf Wunsch kann die Reinigung gegen Entgelt durch die Kaminfachkraft erfolgen.
Empfehlung: Sämtliche Arbeiten an Rauch- und Abgasführungen werden mittels einer fixen Jahresgebühr verrechnet, welche im wesentlichen abhängig vom Brennstoff ist. Es ist daher auch sinnvoll, diese Arbeiten regelmäßig durchführen zu lassen, weil dadurch keine Mehrkosten entstehen.