Wechsel meines Kaminfachbetriebes
Kann ich einfach so den Kaminfachbetrieb wechseln?
Natürlich können Sie Ihren Rauchfangkehrer wechseln. Dies ist außerhalb der Heizperiode, also von Juni bis September, möglich. In jedem Kehrgebiet in Tirol sind 2 oder 3 Rauchfangkehrerbetriebe für die Gebäude zuständig. Aus diesen Anbietern können Sie frei wählen. Falls sie sich in einem 2er Kehrgebiet befinden ist auch ein Wechsel in umliegende Kehrgebiete möglich.
Wie gehe ich vor?
Es genügt, den neuen Kaminfachbetrieb zu beauftragen und einen Wechselvertrag zu unterzeichnen. Alle weiteren Formalitäten werden vom neu beauftragten Kaminfachbetrieb erledigt. Sie können aber nicht den derzeitigen Rauchfangkehrer abbestellen, ohne einen neuen beauftragt zu haben.
Falls Ihr Gebäude sich nicht in einem Straßenzug oder Ort befindet, in welchen der neu gewählte Kaminfachbetrieb generell tätig ist, entstehen meist erhöhte Anfahrts- bzw. Wegzeiten. Können solche Gebäude nicht ohne erhöhten Zeitaufwand (aufgrund ihrer Lage) in den betrieblichen Arbeitsablauf eingegliedert werden, kann der neue Kaminfachbetrieb den Mehraufwand in Form von amtlichem Kilometergeld und erforderlichem (Mehr-)Zeitaufwand abrechnen.