Was passiert, wenn ich den Termin zur Kehrung versäume?
Sie erhalten in der Regel eine Erinnerung oder einen neuen Terminvorschlag. Wird die Kehrung dauerhaft verweigert bzw. nicht wahrgenommen, kann die Gemeinde oder Behörde Maßnahmen setzen, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Falls der Kehrtermin ordnungsgemäß mitgeteilt wurde und das Versäumnis ihr verschulden war kann der Kaminfachbetrieb auch Mehrkosten verrechnen, da dieser Mehraufwand in der Jahrespauschale nicht einkalkuliert werden kann.
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