Termine
Grundsätzlich müsste der Rauchfangkehrer Kehrarbeiten mind. 1 Woche und die Hauptüberprüfung 2 Wochen im Voraus ankündigen. Im Einvernehmen mit dem Kunden können die Termine auch kürzer oder ohne Bekanntgabe vereinbart werden, dies ist auch allgemein üblich.
Wird trotz ordnungsgemäßer Bekanntgabe ein Termin vom Kunden nicht eingehalten, ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, unverzüglich einen neuen Termin zu vereinbaren, und es steht ihm frei, die zusätzlichen Anfahrtskosten zu verrechnen.
Weiterführende Informationen