Was bedeutet "Sicherheitsüberprüfung" einer Heizungsanlage?

Einmal jährlich schreibt die Feuerpolizeiordnung eine sicherheitstechnische Überprüfung aller (brennstoffunabhängig!) Heizungsanlagen vor.

Diese erfolgt normalerweise im Zuge der Reinigung des Heizkessels. Bei Heizungsanlagen, bei denen keine Reinigung vorgeschrieben ist (Brennwertgeräte und Gasheizungen), erfolgt diese Überprüfung durch Messung und anschließender Beurteilung des CO-Gehaltes und der Abgastemperatur. Diese Überprüfungsgebühr beträgt üblicherweise 2/3 des Kehrpreises. Eine optische Kontrolle mittels aufschrauben ist ebenfalls möglich jedoch erfordert diese Methode meist zusätzliche Dichtungssätze und ist somit aufwändiger und teurer.

Die Sicherheitsüberprüfung muss durch den Rauchfangkehrer erfolgen und kann nicht durch eine Abgasmessung oder Service/Wartung eines anderen Gewerks ersetzt werden. Die Wartung oder der Service ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Sicherheitsüberprüfung durch den Kaminfachbetrieb sehrwohl.

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