Muss ich einen bestimmten Rauchfangkehrer beauftragen?

Grundsätzlichhaben Sie Wahlfreiheit, können aber Ihren „zuständigen“ Kaminfachbetrieb laut Kehrplan der Gemeinde kontaktieren. Ein Wechsel ist möglich, muss aber beider Gemeinde gemeldet werden. Sie finden alle Tiroler Kaminfachbetriebe HIER.

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