Mein Kamin ist nicht in Betrieb. Muss er trotzdem überprüft werden?
Ja, wenn er baulich vorhanden und potenziell benutzbar ist. Stillgelegte Kamine müssen offiziell abgemeldet oder verschlossen sein. Andernfalls sind regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen weiterhin vorgeschrieben.
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