Kosten

Was kostet mich die Kaminfachkraft?

Grundsätzlich ist der Kehrtarif für alle Arbeiten der Kaminfachbetriebe in Tirol sehr einfach aufgebaut:

  • Der Kehrtarif wird von den Sozialpartnern verhandelt.
  • Für jeden benutzten Kamin/Rauchfang/Abgasführung gibt es eine Jahresgrundgebühr, welche die grundlegenden Arbeiten wie Reinigungen und Überprüfungen der Abgasanlagen gemäß der Tiroler Feuerpolizeiordnung abdeckt.
  • Bis zu einer Kaminhöhe von ca. 10m (4 "Höhen") gilt immer derselbe Preis. Es wird lediglich nach Brennstoff unterschieden, denn daraus ergeben sich unterschiedliche Verschmutzung, unterschiedliche Kehrintervalle und daher ein unterschiedlicher Arbeitsumfang.
  • Darüber hinaus gibt es fixe Tarife für die gefahrenabwehrende Kehrung von Heizkesseln in Abhängigkeit von der Heizleistung. Dabei gibt es bis zu einer Heizleistung von 35kW einen Einheitspreis je durchgeführter Kehrung. Arbeiten wie Wärmetauscherwiderstände ausbauen oder Gebläse abbauen fallen nicht in diese Grundgebühr und können zusätzlich verrechnet werden.
  • Die Gebühr für die Hauptüberprüfung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
  • Darüber hinausgehende Leistungen richten sich nach dem Regiestundensatz und werden von den Betrieben nach Aufwand kalkuliert (also kurz bei Ihrem Kaminfachbetrieb nachfragen).
  • Freie Rauchfangkehrer unterliegen nicht dem Regulatorium des Tiroler Kehrtarifes und können frei kalkulieren

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