Wie oft kommt die Kaminfachkraft bei Heizungsanlagen?
Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung. Sie ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen:
Rauch- und Abgasführungen und der Heizkessel sind wie folgt zu reinigen bzw. zu überprüfen:
- Gas- und Ölfeuerung: 1x pro Jahr
- Pelletsfeuerung: 2x pro Jahr
- automatisch beschickte Holzfeuerung: 2x pro Jahr
- händisch beschickte Holzfeuerung: 4x pro Jahr
Empfehlung: Gerade die Reinigung des Heizkessels bringt eine wesentliche Steigerung des Wirkungsgrades und senkt den Brennstoffverbrauch. Bei den heutigen Energiepreisen bringt die Reinigung des Heizkessels mehr an Einsparung als diese kostet!
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