Abgasmessung – wer wie wo wann was?

Grundsätzlich hat die Kaminfachkraft bei allen Heizungsanlagen zu überprüfen, ob ein gültiger Messbefund vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sie den Betreiber der Heizungsanlage darüber informieren und dies nochmals kontrollieren.

Sollte immer noch kein gültiger Messbefund vorliegen, muss die Kaminfachkraft die Behörde darüber informieren.

Regelmäßige Abgasmessungen tragen wesentlich zum Umweltschutz, zur Energieeinsparung und zum störungsfreien Betrieb bei und sollten daher auch in Ihrem eigenen Interesse erfolgen.

Abgasmessungen können von der Kaminfachkraft oder im Zuge einer Heizungswartung durch den Installateur oder Servicebetrieb durchgeführt werden.

Wie oft muss eine Abgasmessung gemacht werden?

  • Öl- und holzbefeuerte Heizungsanlagen unter 50 kW: alle 2 Jahre
  • Öl- und holzbefeuerte Heizungsanlagen über 50 kW: jährlich
  • Gasbefeuerte Anlagen unter 26kW Nennwärmeleistung:  alle 4 Jahre
  • Gasbefeuerte Anlagen zwischen 26 und 50 kW: alle 2 Jahre
  • Gasbefeuerte Anlagen ab 50 kW: jährlich

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